· Nachricht · Urlaub
BAG: Keine Rundung von bruchteiligen Urlaubstagen
| Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden. Ausnahme: Dies ist gesetzlich, tarif- oder arbeitsvertraglich so geregelt. Es verbleibt also in der Regel bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag. Das hat das BAG zur Abgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG) von bruchteiligen Urlaubstagen klargestellt ( BAG, Urteil vom 23.01.2018, Az. 9 AZR 200/17, Abruf-Nr. 201700 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 164 | ID 45474973