· Fachbeitrag · Urlaub
Der Urlaubsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer und die Besonderheiten in der Praxis
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 SGB IX Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. LGP beleuchtet die Voraussetzungen und die Besonderheiten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs und geht auf besondere Konstellationen des Urlaubsanspruchs ein, etwa bei Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung. |
Voraussetzungen des Anspruchs auf zusätzlichen Urlaub
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Urlaubsjahr ‒ dies gilt bei einer fünftägigen Arbeitswoche (§ 208 Abs. 1 S. 1 SGB IX). Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schneller als ein „gesunder“ verbraucht. Um die Arbeitskraft zu sichern und zu erhalten, wird dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein zusätzlicher Urlaubsanspruch eingeräumt.
Schwerbehinderteneigenschaft
Wer schwerbehindert ist, ergibt sich aus § 2 Abs. 2 SGB IX: Danach sind solche Menschen schwerbehindert, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
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