· Fachbeitrag · Urlaub
Falsche Berechnung der Urlaubstage begründet Zahlungspflicht
| Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt dies ein deklaratorisches Schuldversprechen dar. Mit dieser Begründung hat das LAG Köln einem Arbeitnehmer die Abgeltung für 43 Urlaubstage zugesprochen, die der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben als zutreffend angegeben hatte. |
Die spätere Erklärung des Arbeitgebers, aufgrund eines neuen Personalabrechnungssystems seien die Urlaubstage falsch berechnet und in den Lohnabrechnungen unzutreffend angegeben worden, ließen die Kölner Richter nicht gelten (LAG Köln, Urteil vom 4.4.2012, Az. 9 Sa 797/11; Abruf-Nr. 121786).
PRAXISHINWEIS | Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage, die abgegolten werden, ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Damit wird nämlich bezweckt, die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage mit dem Ausspruch der Kündigung abschließend festzulegen, um einen Streit bei der späteren Abwicklung zu vermeiden. So sieht es auch das BAG (Urteil vom 10.3.1987, Az. 8 AZR 610/84). |