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  • 07.03.2019 · Musterverträge und -schreiben · Musterverträge/Musterschreiben · Arbeitsrecht

    Urlaub: Hinweis des Arbeitgebers auf Urlaubsanspruch und Verfallfristen

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahrs, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat. Eine Musterformulierung finden Arbeitgeber nachfolgend.