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  • 14.11.2018 · Fachbeitrag · Urlaub/Urlaubsentgelt

    EuGH klärt 2 wichtige Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern

    | Der EuGH hat 2 praxisrelevante Fragen zum Urlaubsanspruch geklärt: Erstens: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch, nur weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Zweitens: Ein Urlaubsanspruch kann vererbt werden. Arbeitgeber müssen umdenken und handeln. |