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  • 30.08.2013 · Fachbeitrag · Urlaub

    Keine Kürzung entstandenen Urlaubs bei Wechsel in Teilzeit

    | Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit und arbeitet er nur noch an einzelnen Wochentagen, wurde bisher sein in der Vollzeit entstandener Urlaubsanspruch entsprechend der neuen Anzahl an Arbeitstagen gekürzt – zu Unrecht, wie der EuGH kürzlich entschied. |