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LAG Baden-Württemberg: Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit
| Die Verjährung des Urlaubsanspruchs kann frühestens mit dem Ende der Elternzeit beginnen. Das LAG begründet das damit, dass der Arbeitnehmer seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit auch nehmen können soll ( LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2022, Az. 11 Sa 12/22, Abruf-Nr. 236015 ). Das letzte Wort hat hier nunmehr das BAG (Az. beim BAG: 9 AZR 165/23 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 30 | ID 49741392