· Fachbeitrag · Urlaub
Schwerbehinderten-Zusatzurlaub: So gehen Arbeitgeber damitrichtig um
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert
| Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub. In derPraxis tauchen immer wieder Fragen auf. Unsicherheit herrscht vorallem, wie der Urlaubsanspruch bei Eintritt derSchwerbehinderteneigenschaft zu berechnen und wie der Urlaubabzugelten ist. |
Eckpunkte für Schwerbehinderten-Zusatzurlaub
Zum besseren Verständnis zunächst die Regeln zum Zusatzurlaub im Überblick: Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch aufbezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr (§ 125 Abs. 1 Satz 2 SGBIX). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder wenigerals fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindertsich der Zusatzurlaub entsprechend (§ 125 Abs. 1, Halbsatz 2 SGBIX).
Sehen tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungenfür Schwerbehinderte einen längeren Zusatzurlaub vor, gelten sieweiter (§ 125 Abs. 1 S. 2 SGB IX).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig