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  • 16.02.2015 · Fachbeitrag · Urlaub

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    | Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, erfüllt er den Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Das hat das BAG betont. |