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  • 12.02.2015 · Fachbeitrag · Urlaub

    Urlaubskürzung nach Elternzeit und Ende des Arbeitsverhältnisses

    | Der Arbeitgeber kann durch einseitige Erklärung den Urlaubsanspruch einer Arbeitnehmerin für die Zeit der Elternzeit auch noch nach dem Ende der Elternzeit kürzen. Gleiches gilt für den Urlaubsabgeltungsanspruch einer zuletzt in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin. Auch diesen Anspruch kann er durch eine Erklärung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kürzen (§ 17 BEEG). Das hat das LAG Niedersachsen klargestellt. |