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  • 07.12.2017 · Nachricht · Urlaub/Altersteilzeit

    Ersatzurlaub für nicht gewährte Urlaubstage in Freistellungsphase

    | Gewährt ein Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig beantragten Urlaub nicht, wandelt sich der Urlaubsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis in einen Schadenersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub um. Der Arbeitnehmer kann daher nicht Schadenersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage verlangen. Das hat das BAG für ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis klargestellt, bei dem der Arbeitnehmer in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten ist. |