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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Urlaubsentgelt

    Schadenersatz für nicht beantragten und verfallenen Urlaub

    | Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht nach und verfällt der Urlaub deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraums, muss er nach einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg gegebenenfalls Schadenersatz leisten. |