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  • 05.02.2021 · Nachricht · Vergütung

    Entgeltbenachteiligung „wegen des Geschlechts“ nach EntgTranspG

    | Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber nach §§ 10 ff. EntgTranspG mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die widerlegbare Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist. Dies hat das BAG entschieden und damit dem LAG Hannover widersprochen. Damit ist der Fall aber noch nicht zu Ende. |