08.11.2024 · Nachricht · Vergütung
Entgeltgleichbehandlung nach dem EntgTranspG: Wer bei der Entgeltgleichbehandlung was beweisen muss
| Steht fest, dass ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des Arbeitnehmers geführt haben. Zu diesem Ergebnis ist das LAG Baden-Württemberg gelangt. |
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