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  • 08.05.2018 · Nachricht · Vergütung

    Fahrsicherheitstraining: Ausgefallene Arbeitsstunden vergüten?

    | Ein Arbeitgeber in der mobilen Pflege zahlt den Arbeitnehmern nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Jetzt hat er seine Arbeitnehmer zu einem Fahrsicherheitstraining angemeldet und dieses bezahlt. Er fragt: Muss er den Arbeitnehmern die durch das Fahrsicherheitstraining ausgefallenen Arbeitsstunden vergüten? Die Antwort gibt Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin. |