14.10.2024 · Nachricht · Vergütung
Geringfügig bezahlter Fußballtrainer kann AN-Status haben
| Die Tätigkeit eines Übungsleiters – hier Fußballtrainer – erfüllt die Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses, wenn die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit besteht, so das ArbG Gera. |
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