· Fachbeitrag · Vergütung
Kündigung während Kurzarbeit: In welcher Höhe muss das Gehalt gezahlt werden?
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Derzeit haben viele Betriebe Kurzarbeit eingeführt, um ihren Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten. Doch die Kurzarbeit allein sichert nicht die Arbeitsplätze. Manchmal sehen sich Arbeitgeber dennoch gezwungen, Arbeitnehmern betriebsbedingt zu kündigen. Dies gilt vor allem bei einem dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes. Da stellt sich die Frage, in welcher Höhe bei einer Kündigung während der Kurzarbeit das Gehalt gezahlt werden muss. |
Kündigung trotz Kurzarbeit
Der Arbeitgeber kann auch während der Kurzarbeit grundsätzlich kündigen. Dabei sind an eine betriebsbedingte Kündigung strenge Anforderungen zu stellen. Denn sie ist sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, mit denen die Einführung der Kurzarbeit begründet wurde. Daher sind weiterreichende bzw. andere äußere Umstände, neue dringende betriebliche oder außerbetriebliche Gründe notwendig, die sich von denen zur Einführung der Kurzarbeit unterscheiden. Der Arbeitgeber hat auch bei der Kündigung während der Kurzarbeit die allgemeinen Regeln, wie z. B. Kündigungsfristen, Schriftform etc. zu beachten.
Anordnung von Kurzarbeit trotz Kündigung?
Wird einem Arbeitnehmer vor Einführung der Kurzarbeit gekündigt oder kündigt er selbst, hat er keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Voraussetzung für den Bezug des Kurzarbeitergelds ist nämlich nach § 98 Abs. 1 Nr. 2 SGB III ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
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