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  • · Nachricht · Vergütung

    Mindestvergütung für Azubis ‒ neue Werte für 2025

    | Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |

     

    Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung

    • im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro,
    • im zweiten Jahr 805 Euro,
    • im dritten Jahr 921 Euro und
    • im vierten Jahr 955 Euro.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) → Abruf-Nr. 244698
    Quelle: ID 50222966