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Mindestvergütung für Azubis ‒ neue Werte für 2025
| Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 Abs. 2 S. 1 BBiG ändert sich zum 01.01.2025. |
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- im ersten Jahr der Berufsausbildung 682 Euro,
- im zweiten Jahr 805 Euro,
- im dritten Jahr 921 Euro und
- im vierten Jahr 955 Euro.
Weiterführender Hinweis
- Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) → Abruf-Nr. 244698
Quelle: ID 50222966