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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses

    | Eine Schwangere hat Anspruch auf Lohn vom ersten Arbeitstag an, selbst wenn sie das neue Arbeitsverhältnis aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht antreten kann. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden. |