22.12.2016 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses
| Eine Schwangere hat Anspruch auf Lohn vom ersten Arbeitstag an, selbst wenn sie das neue Arbeitsverhältnis aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht antreten kann. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden. |
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