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  • 02.02.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsverbot

    Ex-Arbeitnehmer darf der Konkurrenz kein Darlehen geben

    | Wurde mit einem Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot vereinbart, darf er auch kein zinsloses Darlehen an ein im Aufbau befindliches Konkurrenzunternehmen gewähren, so das BAG. Zieht er das Darlehen nach seinem Ausscheiden nicht zurück, muss der Arbeitgeber keine Karenzentschädigung zahlen. |