· Fachbeitrag · Wettbewerbsverbot
Vorsicht Falle ‒ kurze Verjährung bei Verstößen gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot
von Rechtsanwältin Ulrike Thiel und Rechtsanwalt Dr. Markus Meißner, CMS Hasche Sigle
| Es gibt immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch geltend machen will, weil ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsvertrag gegen ein (vertragliches) Wettbewerbsverbot verstoßen hat. Regelmäßig bereiten ihm schon der Nachweis eines Schadens und dessen Bezifferung Schwierigkeiten. Zudem muss sich der Arbeitgeber beeilen, weil die Verjährungsfalle sonst zuschnappt. |
Vertragliches Wettbewerbsverbot
Arbeitnehmer unterliegen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Dies folgt schon aus der allgemeinen Treue- und Interessenwahrungspflicht eines Arbeitnehmers. Zudem ist gesetzlicher Anknüpfungspunkt § 60 HGB. Dieser regelt ein Wettbewerbsverbot während des bestehenden Arbeitsverhältnisses für Handlungsgehilfen. Er wird von der Rechtsprechung aber auch für andere Arbeitnehmer herangezogen.
Schadenersatzansprüche bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen
Auch die Sanktionen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot in § 61 HGB gelten für alle Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Schadenersatz fordern wegen der Verletzung des vertraglichen Wettbewerbsverbots.
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