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  • 01.03.2004 | 400-Euro-Grenze ausdehnen

    Die betriebliche Altersversorgung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen

    von Dipl.-Kfm und StB Michael S. Korte und RA, StB und vBP Gregor-B. Sprißler, Recklinghausen

    Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse bis 400 Euro (Mini-Jobs) sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt. Sie eignen sich auch vorzüglich für die Beschäftigung des Ehegatten. Einziges Manko: Die 400-Euro-Grenze bildet ein enges Korsett. In der Januar-Ausgabe (Seite 11) haben wir Ihnen daher Zusatzleistungen vorgestellt, die Arbeitgeber gewähren können, ohne dass die 400-Euro-Grenze überschritten wird.

    400-Euro-Grenze mit betrieblicher Altersversorgung ausdehnen

    Nachfolgend wollen wir eine Möglichkeit näher beleuchten: Die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung: Lesen Sie,

  • wie sich die einzelnen Formen unterscheiden,
  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
  • welche Besonderheiten im Ehegatten-Arbeitsverhältnis gelten und
  • wie Sie eine entsprechende Zusage formulieren.
    Pensionskasse oder Pensionsfonds