01.03.2004 | 400-Euro-Grenze ausdehnen
Die betriebliche Altersversorgung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen
von Dipl.-Kfm und StB Michael S. Korte und RA, StB und vBP Gregor-B. Sprißler, Recklinghausen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse bis 400 Euro (Mini-Jobs) sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt. Sie eignen sich auch vorzüglich für die Beschäftigung des Ehegatten. Einziges Manko: Die 400-Euro-Grenze bildet ein enges Korsett. In der Januar-Ausgabe (Seite 11) haben wir Ihnen daher Zusatzleistungen vorgestellt, die Arbeitgeber gewähren können, ohne dass die 400-Euro-Grenze überschritten wird.
Nachfolgend wollen wir eine Möglichkeit näher beleuchten: Die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung: Lesen Sie,
wie sich die einzelnen Formen unterscheiden, |
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, |
welche Besonderheiten im Ehegatten-Arbeitsverhältnis gelten und |
wie Sie eine entsprechende Zusage formulieren. |
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