01.02.2004 | Abfindung
Abfindungsanspruch geht in der Regel auf Erben über
Verstirbt ein Arbeitnehmer vor dem in einem Abfindungsvergleich festgelegten Auflösungszeitpunkt, geht der Abfindungsanspruch grundsätzlich auf den Erben über. Wer dieses Ergebnis vermeiden möchte, muss den Übergang im Vergleich ausschließen. (BAG, Urteil vom 22.5.2003, Az: 2 AZR 250/02; Abruf-Nr. 040176 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 20 | ID 110861