05.06.2009 | Abfindung
Auszahlung des auf Zeitwertkonto angesparten Arbeitslohns
Wird bei einem vorzeitig beendeten Arbeitsverhältnis der auf einem Zeitwertkonto angesparte Arbeitslohn ausgezahlt, handelt es sich nicht um eine Abfindung sondern um Arbeitslohn.
Beachten Sie: Im Urteilsfall war das für den Arbeitnehmer positiv. Denn der ehemals in Ungarn beschäftigte Arbeitnehmer erzielt dadurch noch Arbeitslohn, den er entsprechend dem DBA in Deutschland nur zu 20 Prozent versteuern musste. Eine Abfindung wäre zu 100 Prozent in Deutschland steuerpflichtig gewesen. (FG Köln, rechtskräftiges Urteil vom 11.9.2008, Az: 10 K 1133/05)(Abruf-Nr. 083373)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 92 | ID 127613