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  • 04.02.2008 | Abfindung

    Ende eines Dienstverhältnisses beim „Management-Buy-out“

    Die Steuervorteile für eine Abfindung (ermäßigter Steuersatz und bis 2005 der Freibetrag) sind auch in Fällen eines „Management-Buy-out“ möglich. Denn auch bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Arbeitnehmer, wird das Arbeitsverhältnis zunächst beendet. Im Urteilsfall führte eine vom Arbeitnehmer mitgegründete GmbH den Geschäftsbetrieb des bisherigen Arbeitgebers fort. Der Arbeitnehmer schloss mit der GmbH einen Anstellungsvertrag. Der bisherige Arbeitgeber gewährte dem Arbeitnehmer für die GmbH-Gründung ein unverzinsliches Darlehen über 25.000 DM. Das Darlehen hatte eine Laufzeit von drei Monaten und war in einer Summe zurückzuzahlen. Im späteren Übergabevertrag verzichtete der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des Darlehens. Macht er das anstelle einer Abfindung, ist der Verzicht steuerlich wie eine steuerbegünstigte Abfindung zu behandeln, entschied der BFH. Ob das der Fall war, muss das Finanzgericht jetzt noch einmal prüfen. Klar ist aber, dass das Arbeitsverhältnis mit der neu gegründeten GmbH rechtlich und wirtschaftlich betrachtet keine Fortsetzung des früheren Dienstverhältnisses darstellte. Das alte Arbeitsverhältnis war somit beendet und der Weg für die Steuervorteile grundsätzlich frei. (Urteil vom 9.5.2007, Az: XI R 52/05)(Abruf-Nr. 073705

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 19 | ID 117405