07.10.2010 | Abfindung
Insolvenzrecht: Abfindung gilt als Bezug aus Dienstverhältnis
Der Begriff „Bezüge aus einem Dienstverhältnis“ nach § 114 Abs. 1 InsO umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrags gezahlte Abfindung. Das hat der BGH entschieden (Urteil vom 11.5.2010, Az: IX ZR 139/09; Abruf-Nr. 101793). Im Urteilsfall hatte sich eine Bank zur Absicherung eines an den Arbeitnehmer vergebenen Darlehens „den der Pfändung unterworfenen Teil aller ... Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art ...“ abtreten lassen. Nachdem über das Vermögen des Arbeitnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, war strittig, ob die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Abtretung wirksam sei. Ja, entschied der BGH und sprach die Abfindungszahlung deshalb der Bank zu.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 165 | ID 139172