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  • 01.02.2003 | Änderungen beachten

    Neue Sachbezugswerte ab 1. Januar 2004

    Wie in jedem Jahr wurden die Sachbezugswerte für "Unterkunft und Verpflegung" mit Wirkung zum 1. Januar angepasst. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt für 2004 demnach 389,45 Euro (alte Bundesländer) bzw. 371,50 Euro (neue Bundesländer). Die Sachbezugswerte für die Verpflegung gelten einheitlich für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitnehmer gleichermaßen.

    Sachbezugswerte Verpflegung (in Euro)
    Personenkreis Frühstück
    monatlich
    täglich
    Mittagessen
    monatlich
    täglich
    Abendessen
    monatlich
    täglich
    Verpflegung insgesamt
    monatlich
    täglich
    Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Azubis 43,25
    1,44
    77,25
    2,58
    77,25
    2,58
    197,75
    6,59
    Volljährige Familienangehörige 34,60
    1,15
    61,80
    2,06
    61,80
    2,06
    158,20
    5,27
    Familienangehörige unter 18 Jahre 25,95
    0,86
    46,35
    1,55
    46,35
    1,55
    118,65
    3,95
    Familienangehörige unter 14 Jahre 17,30
    0,58
    30,90
    1,03
    30,90
    1,03
    79,10
    2,64
    Familienangehörige unter 7 Jahre 12,98
    0,43
    23,18
    0,77
    23,18
    0,77
    59,33
    1,98

    Beachten Sie: Die höheren Sachbezugswerte führen dazu, dass Arbeitnehmer für Kantinenessen, Essensgutscheine oder Restaurantschecks einen höheren Eigenanteil zahlen müssen, damit der Zuschuss durch den Arbeitgeber steuerfrei bleibt.

    Sachbezugswerte Unterkunft

    Die Sachbezugswerte für die Unterkunft unterscheiden sich nach

  • neuen und alten Bundesländern
  • der Art der Unterkunft (Allgemeine Unterkunft, Gemeinschaftsunterkunft oder Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt)
  • der Belegungsdichte der Unterkunft