01.07.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
Brennpunkte bei der Entfernungspauschale
Neben der dominierenden Frage, ob die neue Entfernungspauschale verfassungswidrig ist, wirft die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern viele weitere Fragen auf. Nachfolgend haben wir acht Fälle zusammengetragen, die oft Anlass zu Streitigkeiten geben.
1. Arbeitnehmer mit mehreren Wohnungen
Hat der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, kann er auch für die Fahrten zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und seiner Arbeitsstätte die Entfernungspauschale geltend machen, wenn er diese Wohnung regelmäßig aufsucht und dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat (§ 9 Abs. 2 Satz 6 EStG).
Beachten Sie: Bei einer doppelten Haushaltsführung wird pro Woche eine Fahrt zwischen der Arbeitsstätte und der Hauptwohnung anerkannt (Familienheimfahrt).
Wann liegt der Lebensmittelpunkt in der weiter entfernten Hauptwohnung?
Ist der Arbeitnehmer verheiratet, befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Regel am Wohnort seiner Familie. Die Finanzverwaltung fordert, dass er die Familienwohnung mindestens sechs Mal im Kalenderjahr aufsucht (R 42 Abs. 1 Satz 5 LStR). Dem BFH reichen unter Umständen auch fünf Fahrten, so zum Beispiel bei einem Arbeitnehmer mit Familienwohnsitz in der Türkei (Urteil vom 26.11.2003, Az: VI R 152/99; Abruf-Nr. 040056; Ausgabe 2/2004, Seite 1).
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