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  • 05.02.2009 | Aktueller Überblick

    Wichtige Gesetzesänderungen

    Zum Jahresende 2008 und zu Beginn des Jahres 2009 jagte ein Gesetz das andere. Da kann schon einmal der Überblick verlorengehen. Nachfolgend haben wir für Sie aufgelistet, welche relevanten Änderungen beschlossen wurden und welche noch zu erwarten sind.  

     

    Überblick Gesetzesänderungen

    Jahressteuergesetz 2009 (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090098)  

     

    • Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung bis 500 Euro pro Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 34 EStG; Ausgabe 11/2008, Seite 192)

     

    • Optionales Faktorverfahren bei der Lohnsteuer für Ehepaare ab dem Jahr 2010 (§ 39f EStG)

    Familienleistungsgesetz (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090232)  

     

    • Erhöhung des Kindergelds um monatlich 10 Euro für das erste und zweite Kind und um 16 Euro ab dem dritten Kind (§ 66 Abs. 1 EStG)

     

    Steuerbürokratieabbaugesetz (Gesetz unter der Abruf-Nr. 083928)  

     

    • Erhöhung der Schwellenwerte für die Abgabe von Lohnsteuer­anmeldungen (§ 41a Abs. 2 EStG; Ausgabe 1/2009, Seite 11)

    Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090358)  

     

    • Erhöhung der Steuerfreiheit für die betriebliche Mitarbeiterkapital­beteiligung (3 Nr. 39 EStG)

     

    • Erhöhung des Fördersatzes und der Einkommensgrenzen bei ver­mögenswirksamen Leistungen (§ 13 VermBG)

    Geplante Gesetzesänderungen

    Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (Referentenentwurf unter der Abruf-Nr. 090244)  

     

    • Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegever­sicherungsbeiträge

    Konjukturprogramm II (Einzelheiten unter der Abruf-Nr. 090258)  

     

    • Erhöhung des Grundfreibetrags für 2009 auf 7.834 Euro und für 2010 auf 8.004 Euro

     

    • Senkung des Eingangssteuersatzes auf 14 Prozent

     

    • Milderung der kalten Progression durch Tarifverschiebung nach rechts, für 2009 um 440 Euro und für 2010 nochmals um 330 Euro

     

    • Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte

     

    • Stabilisierung des Beitragsatzes zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8 Prozent

     

    • Erstattung der vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversícherungsbeiträge während einer Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 24 | ID 124389