01.05.2004 | Altersteilzeit
Ansprüche freigestellter Arbeitnehmer in der Insolvenz
Die Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei Block-Altersteilzeit sind Insolvenzforderungen im Sinne von § 38 InsO und keine Masseforderungen im Sinne von § 55 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.
Mit dieser Aussage beantwortet das ArbG Nürnberg eine Frage, die das BAG in seinem Urteil vom 5. Dezember 2002 (Az: 2 AZR 571/01; Abruf-Nr. 030445 ) offen gelassen hatte. Die Konsequenz: Der freigestellte Arbeitnehmer kann seine Ansprüche nur durch Anmeldung zur Insolvenztabelle gemäß Â§ 87 InsO verfolgen. (Urteil vom 7.8.2003, Az: 9 Ca 3159/03; Abruf-Nr. 040178 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 75 | ID 110905