05.05.2008 | Altersteilzeit
Kein Anspruch auf Blockmodell bei Altersteilzeit
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung der während eines Alterszeitarbeitsverhältnisses zu leistenden Arbeitszeit. Das LAG Schleswig-Holstein hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass bei der Entscheidung über das vom Arbeitnehmer begehrte Arbeitszeitmodell – ob Teilzeit oder Blockmodell – der Arbeitgeber lediglich die Grenzen billigen Ermessens beachten muss. Geht es dabei um die Verteilung der Arbeitszeit, können Gründe berücksichtigt werden, die sich auf die Lage der Arbeitszeit als solche beziehen. Kann zum Beispiel die beim Arbeitnehmer vorhandene Qualifikation von anderen Mitarbeitern nicht unmittelbar oder kurzfristig erlangt werden, liegt darin ein beachtlicher Grund des Arbeitgebers, Altersteilzeit im Blockmodell abzulehnen. (Urteil vom 31.10.2007, Az: 6 Sa 136/07)(Abruf-Nr. 080299)