Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2007 | Altersversorgung

    Kündigung einer Direktversicherung - keine Auszahlung

    Bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung hat die versicherte Person (Arbeitnehmer) keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts, der Überschussbeteiligung und des Bonus. Diese Entscheidung hat das LG Hamburg gefällt. Begründung: § 2 Abs. 2 BetrAVG sehe eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vor, um den Versorgungszweck - die finanzielle Absicherung der versicherten Person im Alter - zu erreichen. Hierzu gehörten nicht nur der Rückkaufswert, sondern auch die Überschussbeteiligung und der Bonus. (Urteil vom 30.3.2006, Az: 332 O 409/05) (Abruf-Nr. 063522)  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 59 | ID 87912