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  • 01.08.2005 | Altersversorgung

    Wann sind die Beiträge bei Direktversicherungen gezahlt?

    Der Zahlungszeitpunkt von Beiträgen zu einer Direktversicherung kann auf Grund der Förderhöchstbeträge gerade zum Ende eines Jahres von Bedeutung sein. In einem Verfahren vor dem FG Baden-Württemberg hatte der Arbeitgeber den vom Septemberlohn 1995 einbehaltenen Direktversicherungsbeitrag am 27. Dezember 1995 zur Zahlung angewiesen. Vom Arbeitgeber-Bankkonto wurde aber erst am 2. Januar 1996 abgebucht. Das FG wertete die Übergabe des Überweisungsträgers vom Arbeitgeber an die Bank als Zahlungszeitpunkt. Dem FG war wichtig, dass das Konto an diesem Tag eine ausreichende Deckung aufwies. Der Zuflusszeitpunkt lag also im Entscheidungsfall noch im Jahr 1995. 

    Wichtig: Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt (Az: IX R 7/05). (Urteil vom 22.1.2003, Az: 13 K 175/98)(Abruf-Nr. 050889)  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 128 | ID 88040