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  • 01.04.2005 | Anrechnung – ja oder nein

    Auswirkungen von Hartz IV auf die private und betriebliche Altersversorgung

    von Rupert Lettenthaler, Versicherungskaufmann und Jurist, Account Executive, Marsh, München

    Die Schnittmenge zwischen Hartz IV und privater sowie betrieblicher Altersversorgung besteht in der Frage, ob und inwieweit Vermögen und Ersparnisse im Falle von Arbeitslosigkeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden können.  

     

    Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst die Struktur der künftigen Arbeitslosenunterstützung erläutert werden. Daraus leitet sich dann ab, ob sich Hartz IV auf die private und betriebliche Altersversorgung auswirkt. 

    Struktur der Arbeitslosenunterstützung

    Seit Anfang des Jahres wird zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II unterschieden:  

     

    Arbeitslosengeld I

    Das Arbeitslosengeld I wird für längstens ein Jahr gewährt. Es ist einereine Versicherungsleistung, die der arbeitslos Gewordene auf Grund vorangegangener Beitragszahlung beanspruchen kann. In dieser Phase findet grundsätzlich keine Anrechnung statt. 

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