01.08.2007 | Arbeitgeber und Arbeitnehmer betroffen
Beschlossene und geplante Änderungen
Vor der Sommerpause hat der Bundesrat noch das „Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz“ verabschiedet. Mit dem „Jahressteuergesetz 2008“ und dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ befinden sich weitere Gesetze in der Warteschleife. Nachfolgend bringen wir Sie auf den Stand der Dinge.
„Zweites Mittelstandsentlastungsgsetz“
Mit dem „Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 072172) wurde der Bürokratieabbau weiter vorangetrieben. Folgende drei Änderungen im Sozialversicherungsrecht sollen Arbeitgeber entlasten:
- Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen: Die in der Praxis bereits bestehende Möglichkeit der elektronischen Datenübertragung von Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen vom Arbeitgeber zur Krankenkasse wurde gesetzlich verankert (§ 23c Abs. 2und 3 SGB IV).
- Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI: Eine Sondermeldung im Meldeverfahren ersetzt die bisherige Vorausbescheinigung nach § 194 Abs. 1 SGB VI. Der Arbeitgeber muss somit keine Prognose bzw. Berechnung des voraussichtlichen beitragspflichtigen Entgelts zwischen Rentenantragstellung und Beschäftigungsende mehr vornehmen.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Die Rentenversicherung prüft künftig nicht nur die abgeführten Sozialbeiträge eines Arbeitgebers, sondern auch die Beiträge zur Unfallversicherung.
„Jahressteuergesetz 2008“
Für das „Jahressteuergesetz 2008“ liegt bereits ein Referentenentwurf vor (Abruf-Nr. 072161). Aus lohnsteuerlicher Sicht sind insbesondere folgende Änderungen geplant:
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