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  • 01.02.2005 | Arbeitgeber werden entlastet

    Höhere Beiträge für Arbeitnehmerin der Krankenversicherung zum 1. Juli 2005

    Von Juli 2005 an müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen. Die Arbeitgeber werden gleichzeitig entlastet. 

     

    Höherer Beitragssatz für Arbeitnehmer

    Von Juli 2005 an erhöht sich für Arbeitnehmer der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozent zu senken (Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz; Abruf-Nr. 050178). Unter dem Strich werden die Arbeitnehmer mit 0,45 Prozent mehr belastet, während die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet werden. 

     

    Beispiel

    Arbeitnehmerin Müller ist gesetzlich krankenversichert. Der Beitragssatz ihrer Kasse beträgt 14,5 Prozent. Ihr Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro. 

    Beitrag zur Krankenversicherung 

    Bis Juni 2005 

    Ab Juli 2005 

    Frau Müller 

    217,50 Euro 

    231,00 Euro 

    Arbeitgeber 

    217,50 Euro 

    204,00 Euro 

     

     

    Frau Müller muss monatlich 13,50 Euro mehr zahlen. Ihr Arbeitgeber wird um diesen Betrag entlastet. 

    Auswirkungen auf privat versicherte Arbeitnehmer

    Privat versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt bzw. der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragsatz vom 1. Januar des Vorjahrs. Für 2005 beträgt der monatliche Höchstzuschuss 252,04 Euro (14,3 Prozent x 3.525 Euro x 1/2), jedoch maximal die Hälfte des Beitrags, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlen muss.