01.02.2005 | Arbeitgeber werden entlastet
Höhere Beiträge für Arbeitnehmerin der Krankenversicherung zum 1. Juli 2005
Von Juli 2005 an müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen. Die Arbeitgeber werden gleichzeitig entlastet.
Höherer Beitragssatz für Arbeitnehmer
Von Juli 2005 an erhöht sich für Arbeitnehmer der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozent zu senken (Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz; Abruf-Nr. 050178). Unter dem Strich werden die Arbeitnehmer mit 0,45 Prozent mehr belastet, während die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet werden.
Beispiel
Arbeitnehmerin Müller ist gesetzlich krankenversichert. Der Beitragssatz ihrer Kasse beträgt 14,5 Prozent. Ihr Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro.
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Auswirkungen auf privat versicherte Arbeitnehmer
Privat versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen für die private Krankenversicherung (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt bzw. der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragsatz vom 1. Januar des Vorjahrs. Für 2005 beträgt der monatliche Höchstzuschuss 252,04 Euro (14,3 Prozent x 3.525 Euro x 1/2), jedoch maximal die Hälfte des Beitrags, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlen muss.
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