08.07.2010 | Arbeitgeberleistungen
AG-Beiträge für Golfclub sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber für seinen Geschäftsführer übernommene Beiträge für einen Golfclub sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Daran ändert sich nach Ansicht des FG Niedersachsen auch nichts, wenn der Geschäftsführer auf Weisung seines Arbeitgebers dem Golfclub beigetreten ist und dort die Interessen des Arbeitgebers vertreten soll. Selbst die Tatsache, dass der Geschäftsführer selbst gar kein Golf spielt und deshalb auch keine Platzfreigabe hat, lasse den privaten Vorteil nicht in den Hintergrund treten.
Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az: VI B 80/09) eingelegt. (Urteil vom 25.6.2009, Az: 11 K 72/08)(Abruf-Nr. 101696)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 109 | ID 136987