08.07.2010 | Arbeitgeberleistungen
Essenzuschuss ist beitragspflichtiger Arbeitslohn
Zahlt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern monatlich einen Essenzuschuss, kann er diesen Arbeitslohn nicht pauschal nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG lohnversteuern. Folge: Es handelt sich auch um beitragspflichtigen Arbeitslohn. Eine Lohnsteuerpauschalierung und damit Sozialversicherungsfreiheit sei nur möglich, wenn der Arbeitgeber selbst Mahlzeiten an seine Mitarbeiter ausgebe oder Zuschüsse an einen Dritten leiste, damit dieser Mahlzeiten an die Mitarbeiter ausgibt. (SG Achen, Urteil vom 21.5.2010, Az: S 6 R 113/09)(Abruf-Nr. 101717)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 111 | ID 136992