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  • 01.05.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Steuerberaterkammerbeiträge sind lohnsteuerpflichtig

    Vom Arbeitgeber übernommene Kammerbeiträge für einen angestellten Steuerberater sind mangels überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses lohnsteuerpflichtig, so das FG Düsseldorf. (Rechtskräftiges Urteil vom 3.4.2003, Az: 10 K 3063/00 H (L); Abruf-Nr.  040464 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 73 | ID 110899