01.05.2004 | Arbeitgeberleistungen
Steuerberaterkammerbeiträge sind lohnsteuerpflichtig
Vom Arbeitgeber übernommene Kammerbeiträge für einen angestellten Steuerberater sind mangels überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses lohnsteuerpflichtig, so das FG Düsseldorf. (Rechtskräftiges Urteil vom 3.4.2003, Az: 10 K 3063/00 H (L); Abruf-Nr. 040464 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 73 | ID 110899