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  • 01.06.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Wirbelsäulentraining für Arbeitnehmer

    Aufwendungen eines Arbeitgebers für ein Wirbelsäulentraining seiner Arbeitnehmer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das FG Köln sah in der Kostenübernahme keine Entlohnung der Arbeitnehmer. Vielmehr handelte der Arbeitgeber im betrieblichen Interesse, da er krankheitsbedingten Ausfällen vorbeugen wollte, so das FG. (rechtskräftiges Urteil vom 24.9.2003, Az: 12 K 428/03; Abruf-Nr.  041029 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 91 | ID 110920