05.08.2009 | Arbeitsentgelt
Auslandszulage für Ortskräfte gehört zum Arbeitsentgelt
Die Auslandszulage für Ortskräfte (= nicht entsandte Arbeitnehmer) ist kein pauschalierter Aufwendungsersatz, sondern Arbeitsentgelt. Anders als bei entsandten Arbeitnehmern kompensiere die bei Ortskräften gekürzte Auslandszulage nicht die besonderen materiellen Belastungen, die durch die Beschäftigung im Ausland verursacht werden. Denn Ortskräfte haben typischerweise bereits bei Beginn der Beschäftigung beim deutschen Arbeitgeber ihren Lebensmittelpunkt im Ausland. Im Urteilsfall vor dem LAG München wurde einer bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Sprachlehrerin gekündigt. Nachdem das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt hat, musste der Arbeitgeber für mehrere Jahre Arbeitsentgelt nachzahlen. Dazu zählt - entgegen der Ansicht des Arbeitgebers - auch die Auslandszulage, entschied das LAG. (Urteil vom 26.2.2009, Az: 3 Sa 776/08)(Abruf-Nr. 091682)