01.08.2007 | Arbeitsentgelt
Schadenersatz für „Steuerschaden“ eines Betriebsrentners
Zahlt der Arbeitgeber einem Betriebsrentner eine Rentenanpassung zu spät aus und führt die Nachzahlung zu einer höheren Steuer, muss der Arbeitgeber den „Steuerschaden“ ersetzen. Begründung des LAG Düsseldorf im Urteilsfall: Nach dem im Steuerrecht geltenden Zuflussprinzip seien Einkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Das gelte auch, wenn die Einkünfte für ein vorangegangenes Jahr nachgezahlt würden. Komme es zu Nachzahlungen, so könne die einmalige Zahlung zusammen mit der Zahlung der laufenden Leistung im Steuerjahr zu einer progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung führen. Zwar beruhe der finanzielle Nachteil des Arbeitnehmers auf einer Anwendung zwingender Steuervorschriften. Zu dem Steuerschaden sei es aber nur deshalb gekommen, weil der Arbeitgeber nicht fristgerecht geleistet habe. Indem das Gesetz dem Arbeitgeber die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers treuhänderisch auferlegt habe, habe es auch gerade den Schutz der steuerlichen Interessen des Arbeitnehmers bezweckt. (Urteil vom 12.12.2006, Az: 6 Sa 913/06) (Abruf-Nr. 071773)