01.02.2005 | Arbeitsentgelt
Vergütung bei Widerspruch gegen Betriebsübergang?
Legt ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ein, arbeitet aber gleichwohl an seinem bisherigen Arbeitsplatz weiter, kann er seine Vergütung vom Betriebserwerber verlangen. Dies folgt aus den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses. (LAG Köln, Urteil vom 11. Juni 2004, Az: 12 Sa 374/04)(Abruf-Nr. 042818)
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 23 | ID 87777