06.03.2009 | Arbeitsentgelt
Vergütung von Fahrtzeiten vom Home-Office zum Kunden
Beginnt ein Monteur seine Arbeit im Home-Office, sind die Fahrtzeiten vom Home-Office zum ersten Kunden bzw. vom letzten Kunden zurück vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte aufgelöst hat und alle Monteure nur noch vom Home-Office aus arbeiten. Denn in diesem Fall ist die Benutzung des Kundendienstfahrzeugs zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderlich und liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers. Auf die vergütungspflichtige Arbeitszeit muss sich der Arbeitnehmer auch nicht die Fahrzeit anrechnen lassen, die er vor Auflösung der Betriebsstätte von seiner Wohnung zur Betriebsstätte benötigt hat. (LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.2008, Az: 7 Sa 864/06)(Abruf-Nr. 083323)