01.01.2008 | Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz für freiwillige Arbeitslosenversicherung
Der sinkende Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass auch der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sinkt. Als beitragspflichtiges Entgelt gelten 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Welche Bezugsgröße anzusetzen ist, richtet sich danach, in welchem Teil Deutschlands die Tätigkeit ausgeübt wird. Damit ergeben sich folgende monatlichen Beiträge:
| 2006 | 2007 | 2008 |
Alte Bundesländer | 39,81 Euro | 25,73 Euro | 20,50 Euro |
Neue Bundesländer | 33,56 Euro | 22,05 Euro | 17,33 Euro |
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116457