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  • 01.01.2008 | Arbeitslosenversicherung

    Beitragssatz für freiwillige Arbeitslosenversicherung

    Der sinkende Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass auch der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sinkt. Als beitragspflichtiges Entgelt gelten 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Welche Bezugsgröße anzusetzen ist, richtet sich danach, in welchem Teil Deutschlands die Tätigkeit ausgeübt wird. Damit ergeben sich folgende monatlichen Beiträge: 

     

    2006 

    2007 

    2008 

    Alte Bundesländer 

    39,81 Euro 

    25,73 Euro 

    20,50 Euro 

    Neue Bundesländer 

    33,56 Euro 

    22,05 Euro 

    17,33 Euro 

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116457