06.05.2010 | Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung soll erhalten bleiben
Die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, soll über das Jahr 2010 hinaus verlängert werden. Das sieht der Entwurf des Beschäftigungschancengesetzes vor (Abruf-Nr. 101360).
Hintergrund: Seit Februar 2006 können sich Selbstständige, im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer und Personen, die Angehörige pflegen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern (§ 28a SGB III). Mehr Informationen dazu in „Löhne und Gehälter professionell“ 3/2006, Seite 51. Nach derzeitigem Gesetzesstand würde die Absicherungsmöglichkeit für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer und für Selbstständige Ende 2010 auslaufen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 75 | ID 135520