01.07.2006 | Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Versicherung wurde wieder eingeschränkt!
Der Bundestag hat die seit dem 1. Februar 2006 bestehende Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, wieder eingeschränkt: Sie steht laut eines Ergänzungsantrags der Koalitions-Fraktionen nur noch Selbstständigen, Pflegepersonen bzw. außerhalb der EU-Beschäftigten offen, die sich nach dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht bzw. die Beschäftigung aufgenommen haben. Alle anderen hätten ihren Antrag bis spätestens 31. Mai 2006 (dem Tag vor der dritten Lesung im Bundestag) stellen müssen. Weil der Ergänzungsantrag in letzter Minute eingebracht wurde, dürfte davon aber kaum jemand etwas gewusst haben. Damit wurde die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Frist kurzerhand um sieben Monate verkürzt.
Wichtig: Das Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ausführliche Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung finden Sie in der März-Ausgabe 2006, Seite 48. (Bundestagsdrucksache 16/1696)(Abruf-Nr. 061833)