01.03.2007 | Arbeitslosenversicherung
Kappung der Frist für Selbstständige verfassungswidrig?
Die Kappung der Frist, innerhalb derer Selbstständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen können, ist nach Ansicht des SG Koblenz verfassungswidrig. Es hat die Frage dem BVerfG vorgelegt (Az: 1 BvL 1/07).
Hintergrund: Erst im Februar 2006 wurde Selbstständigen die Möglichkeit eingeräumt, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern (März-Ausgabe 2006, Seite 48). Wer bereits selbstständig war, sollte den Antrag bis zum 31. Dezember 2006 stellen können. Diese Frist wurde später für Selbstständige, die bereits vor dem 1. Januar 2004 selbstständig waren, ohne Vorankündigung rückwirkend auf den 31. Mai 2006 verkürzt. (Beschluss vom 10.1.2007, Az: S 9 AL 302/06)(Abruf-Nr. 070365)
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 39 | ID 87859