01.06.2007 | Arbeitslosenversicherung
Kein Anspruch bei wöchentlicher Arbeitszeit von 15 Stunden
Nimmt ein Musiker, der Arbeitslosengeld bezieht, als Aushilfe an einer Gastspielreise eines Orchesters teil und umfasst seine wöchentliche Arbeitszeit während der Gastspielreise mindestens 15 Stunden, so hat er für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn ein Anspruch besteht für Arbeitnehmer nur, solange sie arbeitslos sind. Unschädlich ist lediglich eine wöchentliche Beschäftigung von weniger als 15 Stunden. Weil der Aushilfsmusiker auf die Ausgestaltung seiner Tätigkeit während der Gastspielreise keinen Einfluss hatte, stand er in dieser Zeit in einer abhängigen Beschäftigung.
Beachten Sie: Als Arbeitszeit gelten dabei nicht nur die Orchesterproben und die Auftritte sondern auch die die Reisezeiten und die vom Arbeitgeber angeordneten gemeinsamen Abendessen. (SG Berlin, Urteil vom 22.2.2007, Az: S 60 AL 2384/06-6)(Abruf-Nr. 071387)