08.09.2008 | Arbeitsrecht
Änderung einer vertraglich vereinbarten Reisekostenpauschale
Eine vertraglich vereinbarte Reisekostenpauschale kann der Arbeitgeber nicht einseitig ändern. Das gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel mit dem Wortlaut enthalten ist: „Bei Änderung des Arbeitsgebietes wird die Reisekostenpauschale neu festgesetzt.“ In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall war in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag eine Reisekostenpauschale von rund 1.000 Euro für Kundenbesuche innerhalb des Einsatzgebietes des Arbeitnehmers vereinbart. Später gab es Streit um die Größe des Einsatzgebietes und der Arbeitgeber wollte die Reisekostenpauschale herabsetzen.
Unser Tipp: Um die Reisekostenpauschale rechtssicher zu ändern, hätte der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen müssen. (Urteil vom 15.2.2008, Az: 4 Sa 1179/07)(Abruf-Nr. 082257).